FRAGEN & ANTWORTEN
Wie wird der Strom bilanziert, verteilt und abgerechnet?
Stromerzeugung und - verbrauch innerhalb der BEG werden viertelstundengenau erfasst und gegenübergestellt. Der erzeugte Strom wird dabei nach einem vereinbarten Schlüssel unter den zeitgleichen Verbrauchern aufgeteilt. Nicht innerhalb der BEG verbrauchter Strom wird an den Energieversorger oder die OeMAG verkauft, ein zusätzlicher Bedarf vom Lieferanten bezogen. Diese Werte muss der Netzbetreiber erfassen und der BEG zur Verfügung stellen. Die Abrechnung erfolgt durch die BEG, dies rechnet alles ein Dienstleister völlig Transparent ab. Die Mitglieder haben damit keine Arbeit.
WELCHEN PREIS ERHALTE ICH IN DER BEG FÜR MEINEN STROM?
Der Preis für den eingespeisten und bezogenen Strom wird in jeder EEG individuell vereinbart. Je nach Angebot/Nachfrage können die Preise angepasst werden. Durch den eigens erzeugten Strom kann sich die BEG ein Stück weit vom Markt abkoppeln. Es entsteht ein finanzieller Spielraum. Der ermöglicht langfristig eine höhere Abgeltung als durch den Energieversorger oder die OeMAG und/oder niedrigere Kosten für den Bezug.
GEHÖRT MEINE ÖKOSTROMANLAGE DANN DER BEG?
Nein, die Anlage bleibt in Ihrem Besitz. Allerdings müssen Sie der BEG eine sogenannte "Betriebs- und Verfügungsgewalt" übertragen. Was nach einem Ungetüm klingt, bedeutet in der Praxis, dass Sie etwa den Überschussstrom einer PV-Anlage der BEG zur Verfügung stellen müssen, bevor Sie ihn an Dritte (z.B. OeMAG oder Energieversorger) verkaufen - die BEG hat also quasi ein "Vor-recht" auf den Strom, den Sie produzieren aber nicht selbst verbrauchen. Ob die BEG Einfluss auf den Betrieb Ihrer Anlage nehmen kann/soll, wird vertraglich vereinbart. Abgesehen davon kann die BEG auch selbst Anlagen errichten, die sich dann auch in Ihrem Besitz befinden.
HABE ICH EINSTIEGS KOSTEN?
Nein, Sie treten der BEG bei und können sofort von den Strompreisen beim Einspeisen und/oder Beziehen profitieren.
WELCHEN PREIS ERHALTE ICH IN DER BEG FÜR MEINEN STROM?
Der Preis für den eingespeisten und bezogenen Strom wird in jeder EEG individuell vereinbart. Je nach Angebot/Nachfrage können die Preise angepasst werden. Durch den eigens erzeugten Strom kann sich die BEG ein Stück weit vom Markt abkoppeln. Es entsteht ein finanzieller Spielraum. Der ermöglicht langfristig eine höhere Abgeltung als durch den Energieversorger oder die OeMAG und/oder niedrigere Kosten für den Bezug.